Winterdienst

Mit unserem Winterdienst nehmen wir unseren gewerblichen Auftraggeber:innen eine Sorge in den Wintermonaten ab: Zuverlässig und sorgfältig kümmern wir uns darum, dass Ihre Straßen und Wege frei von Schnee und Eis sind. Wir erfüllen dabei alle Anforderungen der Stadt Bremerhaven und des Landesstraßengesetzes. Wir schultern die Räum- und Streupflicht für Sie und kommen automatisch zwischen dem 1. November und 31. März vorbei, wenn es die Witterung erforderlich macht.

Kontakt

Gewerbebetriebe mit einer größeren Fläche im Stadtgebiet Bremerhaven können sich gerne per E-Mail an winterdienst@raumwerkerei.de wenden. Dann schauen wir, wie wir Sie im Winterdienst unterstützen können.

Leistungen

Wir befreien alle Gehwege vor den Gebäuden in einer Breite von 1,20 Meter mit einer Räummaschine von Schnee und Eis. Den anfallenden Schnee stauen wir entsprechend der gesetzlichen Anforderungen im Seitenraum.

Bei Bedarf wird zusätzlich mit einem abstumpfenden Mittel (Sand, Splitt, Salzgemisch oder vergleichbare) gestreut. Nach Beendigung der Winterdienstsaison säubern wir die Flächen von Streugutresten und entsorgen diese.

Arbeitsablauf

Wenn Sie uns mit dem Winterdienst auf Ihren Flächen beauftragen, brauchen Sie sich im Anschluss um nichts weiter zu kümmern. Wenn Schnee und Eis die Straßen und Wege bedecken, rückt unser zuverlässiges Team automatisch aus.

Nach Vertragsabschluss geht die Reinigungs- und Haftpflicht Ihrer Gehwege an die Raumwerkerei Bremerhaven über. Wir erfüllen für Sie sämtliche Anforderungen der Stadt Bremerhaven und des Landesstraßengesetzes des Landes Bremen für den Winterdienst.